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   OLG Hamm, 06.09.2012 - I-15 W 260/12   

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https://dejure.org/2012,44117
OLG Hamm, 06.09.2012 - I-15 W 260/12 (https://dejure.org/2012,44117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2012 - I-15 W 260/12 (https://dejure.org/2012,44117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2012 - I-15 W 260/12 (https://dejure.org/2012,44117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35 Abs. 1
    Erforderlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchverfahren als Folge der Änderung eines notariellen Testaments bzgl. Testamentsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 35 GBO
    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erbscheinsvorlage zu öffentlichem Testament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser hinterlässt notarielles und privates Testament mit abweichendem Inhalt - Grundbuchamt besteht auf Vorlage eines Erbscheins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Grundbuchverfahren kann die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge erforderlich sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbscheinsvorlage beim Grundbuchamt erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbscheinsvorlage beim Grundbuchamt erforderlich

Verfahrensgang

  • AG Hagen - HL-1467
  • OLG Hamm, 06.09.2012 - I-15 W 260/12

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 532
  • FamRZ 2013, 1254
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17

    Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins beim Grundbuchamt bei Konkurrenz

    Andere Beschwerungen mit Bezug zur Erbeinsetzung (etwa Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung) können ebenfalls die Erbfolge beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris, für die spätere Änderung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch privatschriftliches Testament).

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt daher regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 14, juris; Senat, Beschlüsse vom 12.06.2018 - 2 Wx 38/18 und vom 10.07.2017 - 2 Wx 41/16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2004 - 20 W 223/2004 -, Rn. 15, juris; Böhringer ZEV 2017, 68 (70); vgl. auch Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 95).

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